Erfolgreicher Einsatz für Menschenrechte
Erfolgreicher Einsatz für Menschenrechte: Hinrichtungen im Iran verhindert
Die für den 10. Mai angesetzte Hinrichtung des jungen Iraners Peyman Barandah wurde durch internationale Proteste vorläufig verhindert. Der ebenfalls als Minderjähriger zum Tode verurteilte Salar Shadizadi wurde aus der Haft entlassen. Sein Todesurteil wurde endgültig aufgehoben.
Paris: Potest gegen Hinrichtungen im Iran
Die internationalen Proteste gegen die Hinrichtung von Minderjährigen im Iran zeigen Wirkung. Am 10. Mai sollte im Adel-Abad-Gefängnis der südiranischen Stadt Shiraz ein junger Gefangener wegen einer Tat hingerichtet werden, die er im Alter von 15 Jahren begangen haben soll. Durch massive weltweite Proteste wurde nun ein Hinrichtungsaufschub von mindestens einem Monat erreicht. Menschenrechtler setzen sich nun weiter dafür ein, dass die Hinrichtungspläne gegen den heute 22jährigen Peyman Barandah endgültig gestoppt werden und dass seine Verurteilung für nichtig erklärt wird. Das Strafverfahren, das zu Peyman Barandahs Verurteilung führte, war grob unfair und verstieß eklatant gegen die Grundsätze des Jugendstrafrechts.
Unter anderen hat sich auch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, für den Hinrichtungsstopp eingesetzt. Am 28.04.2017 erklärte sie in einer Pressemitteilung u.a.: „Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Sollte Peyman Barandah hingerichtet werden, wäre dies ein inakzeptabler Bruch des Völkerrechts. Ich appelliere mit Nachdruck an die iranischen Justizbehörden, die geplante Hinrichtung nicht zu vollziehen und Peyman Barandah ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen – ohne Verhängung der Todesstrafe.“
Unterdessen wurde bekannt, dass das Todesurteil gegen den 25jährigen Iraner Salar Shadizadi, der ebenfalls als Minderjähriger zum Tode verurteilt worden war, endgültig aufgehoben wurde. Salar Shadizadi wurde am 25. April 2017 aus dem Lakan-Gefängnis der nordiranischen Stadt Rasht freigelassen. Er hatte dort 10 Jahre in der Todeszelle verbracht.
Durch weltweite Protestkampagnen von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen konnte mehrmals die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung von Salar Shadizadi verhindert werden, darunter im August und Dezember 2015. Salar Shadizadi war wegen einer Tat, die er im Alter von 15 Jahren begangen haben soll, zum Tode verurteilt worden.
Ende April wiesen Menschenrechtsexperten der UNO darauf hin, dass sich mindestens 90 junge Gefangene in iranischen Todeszellen befinden, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren. Die Experten betonten, dass der Iran sich mit der Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes verpflichtet hat, das Recht der Kinder auf Leben zu schützen und zu respektieren und die Todesstrafe in den Fällen zu verbieten, in denen die Straftäter noch keine 18 Jahre alt sind.
„Die Annahme, dass Mädchen ab neun Jahren oder Jungen ab 15 Jahren als reif genug angesehen werden können, um zum Tode verurteilt zu werden, verstößt gegen grundsätzliche Prinzipien des Jugendstrafrechts und gegen beide Verträge”, betonten die Experten. „Außerdem ist jedes Todesurteil, das unter Verletzung der internationalen Verpflichtungen einer Regierung ausgesprochen wird, ungesetzlich – insbesondere wenn es die Pflicht der Regierung verletzt, ein Jugendstrafrecht einzuführen, das den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. Die Vollstreckung von solchen Todesurteilen kommt willkürlichen Hinrichtungen gleich.“
Artikel 37 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes besagt, dass „weder die Todesstrafe noch eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Freilassung bei zur Tatzeit unter 18-Jährigen angewandt werden dürfen“.