Christen bilden „Gefahr für Staatssicherheit“
Christen bilden „Gefahr für Staatssicherheit“
Eine sehr starre islamistische Praxis bestimmt weiterhin die Justizurteile im Iran. Man darf nicht in eine andere Religion übertreten, schon gar nicht ins Christentum.
Zunächst sollte es im Jahr 2010 sogar mit dem Tod vergolten werden, dass Pastor Youcef Nadarkhani (Bild) aus Rasht im Norden des Iran konvertiert ist: „Abfall vom Islam“. Nach einer internationalen Protestwelle nahm man davon Abstand und er konnte 2012 das Gefängnis verlassen. Es blieb aber für ihn und drei Mitglieder seiner Gemeinde, nämlich Mohammadreza Omidi, Yasser Mossayebzadeh und Saheb Fadaie, bei einer Anklage wegen „Gefährdung der Staatssicherheit“. Im Juli 2017 wurden sie zu zehn Jahren Haft verurteilt, Nadarkhani und Omidi zudem zu zwei Jahren Verbannung in den Süden des Iran, nach Nikshahr, das 2000 km von ihrem Heimatort entfernt liegt. Das entspricht der legendären Verschickung nach Sibirien in Russland.
In Konflikt mit den Regeln des Islam kamen Omidi, Mossayebzadeh und Fadaie auch dadurch, dass sie bei einer Abendmahlsfeier Wein getrunken haben. Das brachte ihnen im Jahr 2016 zusätzlich 80 Peitschenhiebe ein. Auch hierbei spielt der Übertritt zum Christentum eine Rolle: Christen dürfen zwar Alkohol trinken, aber nicht, wenn sie vorher Muslime waren, denen das ja generell untersagt ist. Das wurde aber noch nicht vollstreckt.
Seit dem 13. Dezember 2017 läuft das Berufungsverfahren in Teheran gegen die Haftstrafen.
Eingesetzt hat sich für Nadarkhani auch Frau Annegret Kamp-Karrenbauer, die saarländische Ministerpräsidentin.
Sie übernahm im Jahr 2011 die politische Patenschaft für den seinerzeit zum Tode verurteilten Nadarkhani. Der Übertritt zum Christentum habe nichts mit der Staatssicherheit zu tun. Vielmehr entspricht und entsprach das geltendem Recht. „Im Gegenteil hat er lediglich sein Recht auf Religionsfreiheit wahrgenommen, das sowohl von der iranischen Verfassung als auch von bindendem Völkervertragsrecht garantiert wird.“