Afkari-Brüder bleiben nach Navids Hinrichtung in Isolationshaft

Seit der Hinrichtung ihres jüngsten Bruders Navid Afkari am 12. September 2020 haben die Behörden den beiden älteren Brüdern Besuche und Telefonate mit ihrer Familie verweigert.

Hossein Afkari und Bahieh Namjoo, die Eltern der drei Brüder, schrieben einen Brief an den Richter, der für das Adelabad-Gefängnis in Shiraz zuständig war, und baten um eine Erklärung für die fortgesetzte Einzelhaft und Folterungen ihrer Söhne Vahid und Habib.

Nachfolgend eine sinngemäße Kurzfassung des Briefs:

Unsere Söhne Navid, Vahid und Habib Afkari wurden am 3. und 5. September 2020 gewaltsam in Einzelhaft überführt. Aus diesem Grund reichten sie Beschwerde ein und beantragten ihre Beschwerden gerichtlich zu prüfen. Außerdem verlangte unsere Familie die Prüfung eines Verfahrens gegen Ali Khadem-ol Hosseini und Gefängniswärter, die die Brüder folterten. Daraufhin begaben sich Vertreter des forensischen Büros in die Justizvollzugsanstalt Adelabad und untersuchten die Verletzungen unserer Söhne. Sie registrierten 17 Anklagepunkte für Navid und 15 für Vahid und Habib.

47 Tage sind seit dieser Untersuchung vergangen. Trotzdem wurden dazu noch keine Maßnahmen ergriffen. Im Büro von Rezaii Dana, dem Leiter des Gefängnisses Adelabad, wird bestätigt, dass die Beschwerden registriert wurden, aber sie nennen uns nicht die Behörde, die die Fälle geprüft hat, das Datum der Registrierung der Beschwerden und ihre Registrierungsnummern.

Falls registriert wurde, bitten wir, dass uns diese Unterlagen übergeben und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Wir bitte auch um eine Erklärung für die  Verzögerung der Registrierung.

Falls die Beschwerden nicht registriert wurden, erklären Sie bitte, warum die Registrierung verhindert wurde.

Meine Söhne werden nach ihrer brutalen Behandlung in Einzelhaft gehalten. Wenn Sie derjenige sind, der die Entscheidungen trifft, veranlassen Sie bitte ihre dringende Überstellung in die Krankenstation und erläutern Sie die Gründe für ihre Einzelhaft und Folter. Wenn Sie kein Entscheidungsträger sind, teilen Sie bitte die Dienststelle mit, die Sie angewiesen hat, diese Maßnahmen zu ergreifen.