Berichterstatter der UNO in Sachen Menschenrechte fordern, dass die Rechte der Demonstranten im Iran gewahrt werden

Berichterstatter der UNO in Sachen Menschenrechte fordern, dass die Rechte der Demonstranten im Iran gewahrt werden

Inzwischen haben sich vier Sonderberichterstatter und somit Rechtsexperten der Vereinten Nationen über Menschenrechtsfragen zu den Aufständen im Iran und die Reaktion der Behörden geäußert. Sie haben am 5. Januar ihrer Bestürzung über das Vorgehen der iranischen Regierung Ausdruck gegeben, nachdem über 20 Menschen, darunter auch Kinder, getötet und Hunderte verhaftet wurden.

Es sind dies:

• Asma Jahangir, UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran
• Agnes Callamard, UN-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche, standrechtliche und willkürliche Hinrichtungen
• David Kaye, UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit
• Michel Forst, UN-Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsverteidigern.

Sie fordern, dass die Verantwortlichen im Iran sich den Anliegen der Demonstranten stellen, die ernst genug sind, und nicht einfach bei Repression ihre Zuflucht suchen.

„Die Anweisung der Regierung an die Revolutionsgarden, mit aller Härte gegen die Demonstranten vorzugehen, und die Drohungen der Justiz, die Verhafteten schwer zu bestrafen, ist inakzeptabel. Die Rechte der Demonstranten auf Leben, Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung müssen gewahrt werden.“

Es sei nicht hinzunehmen, dass die Regierung Härte demonstrieren und Strafen an die Stelle der Respektierung der Rechte auf Leben, Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung setzen wolle.

Wichtig und Anlass zu großer Sorge sei auch, wie jetzt weiter mit den Verhafteten verfahren werde. Die Angehörigen aller Verhafteten und ihre Rechtsbeistände sollten die Aufenthaltsorte erfahren, diese sollten somit öffentlich bekannt gegeben werden.

Sie kritisieren auch die Sperrung des Internet für Handys, so dass soziale Netzwerke wie Instagram und Telegram auf mobilem Wege blockiert sind. Es handle sich dabei auch um eine Verletzung des Grundrechts auf Kommunikation, solange es um den friedlichen Austausch von Nachrichten gehe. In manchen Gebieten sei das Internet überhaupt nicht mehr zugänglich.

Die Rechte auf friedliche Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien unverzüglich wieder herzustellen.

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