Das EU-Parlament verurteilt Menschenrechtsverletzungen

Am 19. September verabschiedete das Europäische Parlament eine von allen Fraktionen unterstützte Entschließung, in der die Menschenrechtsverletzungen im Iran nachdrücklich verurteilt werden. Das EU-Parlament verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe, vor allem bei jugendlichen Straftätern, aufs Schärfste und fordert das iranische Regime auf, die Todesstrafe abzuschaffen.

Im Iran, so die Entschließung, sind Menschenrechtler aufgrund ihres Einsatzes nach wie vor Schikanen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Verfolgung ausgesetzt. Ihr Engagement für die Menschenrechte wird von den Staatsorganen weiterhin kriminalisiert.

Das EU-Parlament würdigt und unterstützt alle Menschen, die sich trotz persönlicher Schwierigkeiten nach wie vor für die Menschenrechte einsetzen und fordert, dass „sämtliche Menschenrechtsaktivisten, die nur deshalb festgenommen und verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf die Ausübung der Meinungs- und der Vereinigungsfreiheit und ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrgenommen haben, freigelassen werden“.

Die Entschließung weist auch darauf hin, dass zahlreichen Berichten zufolge insbesondere im Teheraner Evin-Gefängnis unmenschliche und entwürdigende Bedingungen herrschen. Das EU-Parlament „verurteilt, dass Gefangenen im Iran immer wieder bewusst die medizinische Versorgung vorenthalten wird, missbilligt die systematische Folter in iranischen Gefängnissen und fordert, dass Folter und Misshandlung in sämtlichen Ausprägungen ausnahmslos beendet werden“.

Verfolgung von Frauenrechtsaktivistinnen

Die Entschließung des EU-Parlaments geht insbesondere darauf ein, dass iranische Revolutionsgerichte seit einigen Monaten deutlich härter gegen den friedlichen Widerstand von Frauenrechtsaktivistinnen vorgehen.

Das EU-Parlament verurteilt aufs schärfste die fortgesetzte Unterdrückung von Frauen wegen ihres Widerstands gegen die Verschleierungspflicht. Die Staatsorgane des Iran werden aufgefordert, den Wunsch iranischer Frauen, ihre Kleidung selbst zu wählen, zu respektieren.

In der Stellungnahme werden u.a. die iranischen Aktivistinnen Mojgan Keshavarz, Monireh Arabshahi und Yasaman Aryani (im Bild v.r.n.l.) genannt. Sie waren im April 2019 nach der Veröffentlichung eines Online-Videos, in dem sie ohne Kopftuch zu sehen waren, festgenommen worden. Im August 2019 wurden sie zu Freiheitsstrafen zwischen 16 und 24 Jahren verurteilt.

In der Entschließung fordern die EU-Parlamentarier das iranische Regime auf, diese Urteile aufzuheben und die genannten Aktivistinnen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

Inhaftierung von EU-Bürgern mit zusätzlicher iranischer Staatsangehörigkeit

Das EU-Parlament kritisiert, dass EU-Bürger, die zusätzlich noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, immer noch wegen „Spionage“ oder „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ festgenommen werden, verbunden mit ausgedehnter Einzelhaft, langen Verhören, dem Fehlen eines fairen Verfahrens sowie mit langen Haftstrafen.

Als Beispiel wird Nazanin Zaghari-Ratcliffe (im Bild mit ihrer Tochter) genannt, die sowohl die britische als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt und bei der Thomson Reuters Foundation beschäftigt ist. Sie wurde im April 2016 wegen „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ festgenommen und zu fünf Jahre Haft verurteilt.

Dr. Ahmadreza Djalali, ein im Iran geborener schwedischer Wissenschaftler und Mediziner, wird als weiteres Beispiel genannt. Er wird seit April 2016 im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten und wurde im Oktober 2017 wegen „Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt. Ende Juli 2019 wurde er aus dem Gefängnis an einen unbekannten Ort verlegt.

Das EU-Parlament fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller EU-Bürger, die zusätzlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen und derzeit in iranischen Gefängnissen festgehalten werden, sofern ihre Verfahren nicht nach internationalen Standards neu aufgenommen werden. Der Iran ist völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Leben aller Bürger des Landes, auch der Gefangenen, zu schützen und das Recht auf angemessene medizinische Versorgung zu respektieren. Die absichtliche Unterlassung medizinischer Hilfe ist grausame, unmenschliche Behandlung und Folter.