Der Fall Maryam Akbari Monfared, deren Gesundheit bedroht ist

Wie es politischen Gefangenen im Iran ergeht: Der Fall Maryam Akbari Monfared, deren Gesundheit bedroht ist

Obwohl sich Maryam Akbari Monfared selbst nicht im engeren Sinne politisch betätigt, gilt sie als politische Gefangene, weil sie auf die Menschenrechtslage aufmerksam macht. Jetzt muss man wegen ihres Gesundheitszustandes besorgt sein. Sie ist 41 Jahre alt und hat rheumatische Arthritis und eine Schilddrüsenerkrankung. Es wird ihr aber eine ausreichende medizinische Versorgung, bei der Fachärzte herangezogen würden, verweigert, so dass ihre Haft allein schon deshalb den Charakter einer Folter annimmt.

Ihre Geschichte: Ende Dezember 2009 wurde sie verhaftet. Im Mai 2010 erging das Urteil gegen sie: 15 Jahre Haft mit der Begründung, dass sie mit ihren Geschwistern Verbindung aufgenommen habe. Diese gehörten zur iranischen Widerstandsbewegung, hielten sich aber nicht im Iran auf. Das Gerichtsverfahren gegen sie kann kaum als solches bezeichnet werden. Es diente nur der Fassade einer Rechtsfindung. So hat sie keine formelle Begründung des Urteils erhalten, in der Beweise und rechtliche Argumente aufgeführt worden wären. Amnesty International verweist auch darauf, dass man sich im Rahmen dieses „Verfahrens“ in ihre Privatsphäre eingemischt und ihre Korrespondenz ausgewertet hat.

Sie kam ins Evin-Gefängnis in Teheran. In den ersten Jahren ihres Aufenthalts im Gefängnis durfte sie ihre drei Töchter nicht sehen. Die jüngste Tochter Sara war drei Jahre alt, als Maryam sich von ihr trennen musste. Maryam hat bis heute nie Hafturlaub bekommen, auf den sie Anspruch hätte, nachdem mehr als die Hälfte ihres Strafmaßes verstrichen ist. Darum hat sie sich mehrfach bemüht und es wurde auch eine Kaution angeboten.

In der Mitte des Jahres 2016 wurden die Vorgänge im Jahr 1988, als es Massenhinrichtungen von Oppositionellen  gab, wieder ein Thema vor allem in der iranischen Öffentlichkeit, nachdem eine Tonbandaufzeichnung dazu bekannt wurde. Das rief bei Maryam Akbari Monfared die schmerzliche Erinnerung wach, dass auch zwei ihrer Geschwister im Sommer 1988 außergerichtlich hingerichtet wurden. Sie schrieb im Oktober 2016 eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft. In Briefen an die Öffentlichkeit verlangte sie die Untersuchung der Hinrichtungen im Jahr 1988 (deren Zahl insgesamt mutmaßlich mindestens an die 30 000 heranreichte), die Bekanntgabe der Lage der Gräber und die Benennung der Täter.

Dabei ließ sie nicht locker. Das brachte die Justizbehörden gegen sie auf. Daraus erklärt sich die Art ihrer Behandlung. Es geht um Vergeltung dafür und um den Versuch der Einschüchterung. Maryams Ehemann Hassan Jafari (im Iran haben Eheleute verschiedene Nachnamen) erfuhr im Mai 2017 vom Geheimdienst, dass sie zusätzlich drei Jahre Haft bekäme und dass man sie in ein entferntes Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan verlegen würde. Damit wurde jedenfalls gedroht. Das entspricht einer Verbannung und ähnelt der Verschickung in Arbeitslager in Russland.

Wie gesagt, wurde dieser Fall wie auch andere von Amnesty International aufgegriffen. Zum einen sollte sie freigelassen werden, da ihr Verfahren absolut unzureichend war. Zum zweiten dürften Familienangehörige der 1988 hingerichteten politischen Gefangenen nicht drangsaliert werden, wenn sie genaueres erfahren wollen und Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verlangen. Zum dritten haben Häftlinge ein Recht auf ausreichende medizinische Behandlung.

„Im Iran werden die medizinischen Bedürfnisse von Gefängnisinsassen auf nahezu unverantwortliche Weise ignoriert. Stattdessen setzen die Behörden die Gesundheit von Gefangenen routinemäßig als Druckmittel ein. Politischen Gefangenen die nötige medizinische Versorgung zu verweigern, ist grausam und durch nichts zu rechtfertigen“, sagt der Amnesty-Experte Philip Luther in einem Bericht vom Juli 2016. „Der Zugang zu medizinischer Versorgung für Gefangene ist sowohl im Völkerrecht als auch in der iranischen Gesetzgebung festgeschrieben. Wenn einem Gefangenen diese Versorgung vorenthalten wird und dies zu starken Schmerzen oder Gesundheitsschäden führt, und wenn dies vorsätzlich geschieht, um eine Person zu bestrafen, einzuschüchtern oder zu einem Geständnis zu zwingen, dann kann in diesem Zusammenhang von Folter gesprochen werden.“