Gefängnis für eine Anhängerin der Bahaireligion

Ein Revolutionsgericht im Iran verurteilte Atsa Ahmadai Rafsanjani, Angehörige der Bahaireligion, zu insgesamt acht Jahren Gefängnis. Sie hatte beim Innenministerium einen Antrag auf Zulassung einer Nichtregierungsorganison (NGO) zur Stärkung von Frauenrechten gestellt.

Der Antrag wurde abgelehnt. Sie wurde wegen „Bildung einer Gruppierung gegen die nationale Sicherheit“ sowie wegen „Propaganda gegen den Staat“ angeklagt.

Das Gericht, das die Anklage prüfte, trat im März 2021 zusammen und bestätigte das Urteil wegen ihrer Bemühungen, eine Nichtregierungsorganisation für die  Stärkung von Frauen zuzulassen.

Bereits im Januar 2019 war sie von Sicherheitskräften fest genommen und in das Evin –Gefängnis verlegt  worden. Nach 45 Tagen wurde sie gegen eine Kaution von 200 Millionen Toman vorübergehend aus dem Gefängnis entlassen.

Das iranische Regime erkennt die Gemeinschaft der Bahaj mit mehr als 300.000 Mitgliedern im Land nicht an. Stattdessen wird sie durch das klerikale Regime seit vier Jahrzehnten routinemäßig belästigt, verfolgt und inhaftiert, nur weil sie ihren Glauben praktiziert.

Das iranische Regime hat den Druck auf Anhänger der Bahaj verstärkt, viele Verhaftungen vorgenommen und schwere Strafen verhängt.