Hungerstreikende Frauen haben Anrecht auf medizinische Versorgung, fordern UN-Rechtsexperten

Hungerstreikende Frauen haben Anrecht auf medizinische Versorgung, fordern UN-Rechtsexperten

Eine Gruppe aus sechs unabhängigen UN-Rechtsexperten forderten am Mittwoch den Iran dringend auf, Nazanin Zaghari-Ratcliffe und Narges Mohammadi Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung zu gewähren und wiederholten die Forderung nach sofortiger Freilassung, während die Frauen ihren Hungerstreik aus Protest fortsetzten.

„Wir fordern die Regierung aus, Nazanin Zaghari-Ratcliffe und Narges Mohammadi sofort und bedingungslos Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung und Versorgung zu gewähren, die angesichts ihrer ernsten gesundheitlichen Lage wiederholt angefordert worden waren,” sagten die Experten in einer Erklärung.

Den Menschenrechtsexperten zufolge wurde Frau Zaghari-Ratcliffe, die die britische und die iranische Staatsbürgerschaft besitzt, eine angemessene medizinische Versorgung von den iranischen Behörden verweigert, nachdem in ihrer Brust Knoten festgestellt worden waren und sie schwere Nackenschmerzen und Lähmungen in ihren Armen und Beinen hatte. Ihr wurde außerdem eine angemessene medizinische Untersuchung durch einen Arzt außerhalb des Evin-Gefängnisses, in dem sie inhaftiert ist, verweigert.

In der Erklärung wird ausgeführt, dass auch Frau Mohammadi, eine iranische Menschenrechtsverteidigerin, seit über einem Jahr keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung bekommen hat, obwohl sie an einer Lungenembolie und damit verbundenen Blutgerinnsel, Blutungen und wiederkehrenden Anfällen leidet. Sie benötigt außerdem Folgeuntersuchungen nach einer Gallenblasenoperation.

Die Experten drückten ihre Sorge darüber aus, dass die Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung Frau Zaghari-Ratcliffe und Frau Mohammadi dazu bewogen hat, aus Protest in den Hungerstreik zu treten.

„Die Behörden müssen dringend die Verstöße abstellen, die zu diesen Hungerstreiks geführt haben, einschließlich der Verweigerung angemessener Behandlung und Versorgung, die einer grausamen, unmenschlichen oder erbiedrigenden Behandlung oder sogar Folter gleichkommt,” erklärten die Experten.

Die Experten wiesen außerdem auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe für Willkürliche Festnahmen hin und wiederholten die Forderungen nach sofortiger Freilassung von Frau Mohammadi und Frau Zaghari-Ratcliffe. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass die zwei Frauen, die im Mai 2015 wegen Spionage bzw. im April 2016 wegen „Gründung einer illegalen Gruppe” willkürlich inhaftiert wurden.

Die Experten erklärten, dass die Lage von Frau Zaghari-Ratcliffe und Frau Mohammadi kennzeichnend für die zahlreichen Berichte sei, die sie wegen der Verweigerung angemessener Behandlung und Versorgung für Gefangene im Iran erhalten haben und sie forderten die Behörden auf sicherzustellen, dass alle, die ihrer bedürfen, angemessene Behandlung und Versorgung zuteilwird.

Die Experten erklärten, dass der Iran den Internationalen Pakt für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte unterzeichnet habe und daher verpflichtet sei, das Recht aller Menschen, auch der Gefangenen, auf Zugang zu ärztlicher Versorgung zu respektieren. Als Unterzeichner des Internationalen Paktes für Bürgerliche und Politische Rechte ist die Regierung verpflichtet, das Recht auf Leben zu schützen. Sie erinnerten außerdem an die allgemein anerkannten „Mandela-Regeln“ über die Behandlung von Gefangenen, in denen geregelt ist, dass alle Gefangenen unverzüglichen Zugang zu angemessener medizinischer Hilfe erhalten müssen.