Schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran

Bericht des UN-Generalsekretärs: Schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran dauern an

In seinem Jahresbericht äußert der UN-Generalsekretär seine tiefe Besorgnis über andauernde Hinrichtungen, Auspeitschungen, willkürliche Festnahmen und Haftstrafen, unfaire Gerichtsprozesse, verweigerten Zugang zu medizinischer Versorgung und Folter und Misshandlungen in den Gefängnissen des Teheraner Regimes.

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UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat der UN-Generalversammlung Anfang Oktober seinen 19-seitigen Jahresbericht zur Menschenrechtslage im Iran vorgelegt. Darin verurteilt der UN-Generalsekretär das Teheraner Regime zum wiederholten Male wegen anhaltender schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte.

In dem Bericht äußert der UN-Generalsekretär seine tiefe Besorgnis über andauernde Hinrichtungen, Auspeitschungen, willkürliche Festnahmen und Haftstrafen, unfaire Gerichtsprozesse, verweigerten Zugang zu medizinischer Versorgung und Folter und Misshandlungen in den Gefängnissen des Teheraner Regimes.

In dem Bericht wird ausgeführt, dass die UNO das iranische Regime angesichts der alarmierenden Zahl von Hinrichtungen mehrfach zu einer Aussetzung der Todesstrafe und der Zusage ihrer Abschaffung aufgefordert habe. Der Generalsekretär bedauert, dass die Verantwortlichen im Iran weder Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe noch zu ihrer Aussetzung ergriffen haben.

Der UN-Generalsekretär wiederholt seine Forderung an das Teheraner Regime, die Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen und die Hinrichtung jugendlicher Straftäter und solcher, die während der ihnen vorgeworfenen Straftat noch nicht 18 Jahre alt waren, gänzlich zu verbieten. Im März 2016, so der Bericht, hätten sich in den iranischen Gefängnissen mindestens 160 Häftlinge befunden, die als Minderjährige zum Tode verurteilt wurden.

Der Bericht weist auch darauf hin, dass im Iran nach wie vor Menschen zum Tode durch Steinigung verurteilt werden. Die UNO hat die Steinigung mehrfach als Folter und grausame, erniedrigende und unmenschliche Strafe verurteilt.

In dem Bericht wird auch Besorgnis geäußert über die anhaltende Tendenz, Folter anzudrohen oder wirklich einzusetzen, um von Häftlingen in iranischen Gefängnissen –  besonders wenn ihre Haft auf politischen Gründen beruhe – Geständnisse oder andere Arten von Selbstbezichtigung zu erpressen. Solche Geständnisse werden in den Gerichtsprozessen dann oft als ausreichende Beweismittel verwendet.

Der UN-Generalsekretär unterstreicht ferner, dass den politischen Gefangenen im Iran die notwendige medizinische Versorgung verweigert wird. Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, besonders politische Gefangene, so der Bericht, hätten weiterhin nur unzureichenden Zugang zu ärztlicher Versorgung. Die Verweigerung der notwendigen medizinischen Behandlung sei eine Strafe, deren Schwere an Folter heranreicht. Bereits am 27. April 2016 haben mehrere UN-Sonderberichterstatter ihre Besorgnis über die Lage von mehr als einem Dutzend politischen Gefangenen zum Ausdruck gebracht, die in akuter Lebensgefahr waren, weil sich ihr Gesundheitszustand verschlimmerte und die medizinische Behandlung ihnen verweigert wurde.

Besorgniserregend seien ebenso die andauernden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten und die nachweisliche Verfolgung von Vertretern der Zivilgesellschaft sowie die anhaltende Diskriminierung von Frauen und Minderheiten.

In dem Bericht wird das Regime im Iran aufgefordert, Personen, die sich für bürgerlichen Rechte einsetzen, Handlungsspielraum zu eröffnen, damit sie ihre berechtigte Arbeit in Frieden, Sicherheit und Freiheit leisten können, ohne Festnahme, Haft oder Verfolgung befürchten zu müssen.

Der Generalsekretär fordert weiter, dass im Iran alle Gesetze, die Frauen diskriminieren, abgeschafft werden, und Maßnahmen gegen die an Frauen verübte Gewalt und die Frühehen ergriffen werden. In dem Bericht wird das Teheraner Regime außerdem aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz aller Personen zu ergreifen, die religiösen und ethnischen Minderheiten angehören, und ihre Diskriminierung, in welcher Form auch immer, aufzuheben.