Todesurteil, das aus religiösen Gründen verhängt wurde, aufgehoben: Mohammad Ali Taheri

Ende Oktober wurde das Todesurteil gegen Mohammad Ali Taheri aufgehoben und er wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, berichten Menschenrechtler.

Wieder ist es ein Fall, wo man im genauen Sinne nicht von politischem Gefangenen sprechen kann. Taheri ist seit mehr als sechs Jahren im Evin-Gefängnis in Teheran. Er hatte zuvor eine spirituelle Kultur- und Bildungseinrichtung gegründet und Methoden der alternativen Medizin vertreten und propagiert. Es geht also um eine religiöse Abweichung, die geahndet werden sollte. Am 27. August 2017 hat ein Teheraner Revolutionsgericht ihn wegen „Förderung der Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt.

In der Begründung ist von der „Beleidigung islamischer Heiligkeiten“ und  von „allmählichem Umsturz der heiligen Institution der islamischen Republik“ die Rede. Als Beweise werden Taheris Schriften angeführt. Das heißt, einerseits wird eine Art theologischer Streit zugrunde gelegt, andererseits wird das zum Politikum gemacht. Vermutlich ist das charakteristisch für das Regime und den Islamismus im Allgemeinen: religiöse Auffassungen werden nicht mehr diskutiert, sondern sie werden unmittelbar unter Strafe gestellt, sobald sie von der Staatsdoktrin abweichen. Es ist nicht nur eine institutionelle Vermischung von Religion und Politik, sondern eine im Denken. Religiöse Auffassungen sollen direkt im politischen Sinne handlungswirksam sein und in Aktionen oder „Maßnahmen“ umgesetzt werden.

Natürlich verstößt das Urteil in eklatanter Weise gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit (sofern diese friedlich wahrgenommen wird, wie es bei M. A. Taheri der Fall ist). Die alternative Medizin, die er vertritt, müsste man genauer kennen. Aber sie ist kein Grund für eine so scharfe Sanktionierung.

Das rechtliche Verfahren gegen Taheri wurde in der dort üblichen Weise geführt: Es wurde mehrfach wegen der gleichen Anklage eine Strafe gegen ihn ausgesprochen. Das widerspricht internationalem Recht. Artikel 14(7) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besagt: „Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden.“

Das Todesurteil hat im Iran und international Empörung hervorgerufen. Viele Menschenrechtsverteidiger haben sich für ihn eingesetzt. Auch die Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung und der Hohe Menschenrechtskommissar der UNO hatten seine Freilassung gefordert. Die Menschenrechtsarbeit war hier erfolgreich, aber es steht noch die Freilassung Taheris aus.

Teheran: Menschenrechtsverteidiger, darunter die international bekannte Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, protestieren für die Freilassung von Mohammad Ali Taheri.