Verheerende Menschenrechtslage im Iran
Amnesty International Report 2015/16: Verheerende Menschenrechtslage im Iran
“Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. … Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.”
Öffentliche Hinrichtung im Iran: Der Amnesty-Report belegt, dass der Iran unter dem Teheraner Regime weiter ein Hinrichtungs- und Folterstaat ist.
Vor dem Hintergrund langanhaltender Krisen wie dem Syrien-Konflikt fordert Amnesty International von der internationalen Gemeinschaft eine andere Außen- und Sicherheitspolitik. “Nur eine konsequent auf Menschenrechten basierte Politik hilft, langfristig Konflikten vorzubeugen und Fluchtursachen zu reduzieren”, so erklärten Sprecher von Amnesty International am 24. Februar bei der Vorstellung des Amnesty International Reports 2015/16. Darin beschreibt die Organisation die Menschenrechtssituation in 160 Ländern.
Für den Iran berichtet Amnesty von einer verheerenden Menschenrechtsbilanz für 2015. Zur Lage im Iran heißt es in dem Report u.a.:
„Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.“
Folter und andere Misshandlungen
„Auch 2015 berichteten Gefängnisinsassen und andere Gefangene über Folter und Misshandlungen. Besonders häufig wurden Folter und andere Misshandlungen während der Untersuchungshaft eingesetzt, um “Geständnisse” oder anderes belastendes Beweismaterial zu erpressen.“
„Gefängnisinsassen und anderen Gefangenen wurde eine angemessene medizinische Behandlung verweigert. In einigen Fällen hielten die Behörden ärztlich verschriebene Medikamente zurück, um Häftlinge zu bestrafen, oder verlegten Gefangene nicht zur Behandlung in ein Krankenhaus, obwohl Ärzte dies angeraten hatten. Oft mussten Inhaftierte lange Zeiträume in Einzelhaft verbringen, was Folter und anderen Misshandlungen gleichkommt.“
Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen
„Es wurden weiterhin Strafen wie Auspeitschungen, Blendungen und Amputationen verhängt und vollstreckt, obwohl das Völkerrecht Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen verbietet. In einigen Fällen wurden die Strafen öffentlich vollstreckt. Am 3. März 2015 wurde das linke Auge eines Mannes in Karaj vorsätzlich geblendet.“
„Im Zentralgefängnis von Mashhad in der Provinz Khorasan wurden am 28. Juni 2015 zwei Männern jeweils vier Finger der rechten Hand amputiert, allem Anschein nach ohne Betäubung. Die beiden Männer waren wegen Diebstahls für schuldig befunden worden. Auch Auspeitschungen wurden 2015 vollstreckt. Im Juni gab der stellvertretende Generalstaatsanwalt in Schiras die Festnahme von 500 Personen bekannt. 480 von ihnen wurden innerhalb von 24 Stunden vor Gericht gestellt und schuldig gesprochen, während des Fastenmonats Ramadan in der Öffentlichkeit gegessen und getrunken zu haben. Die meisten wurden zu Prügelstrafen verurteilt, die von der Abteilung für Strafvollstreckung durchgeführt wurden. Einige der Auspeitschungen fanden Berichten zufolge öffentlich statt.“
Todesstrafe
„Die Behörden verhängten 2015 häufig Todesurteile und vollstreckten zahlreiche Hinrichtungen. Unter den Hingerichteten waren auch Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Einige Exekutionen fanden öffentlich statt.“
„Die Todesstrafe wurde für zahlreiche Straftaten verhängt, häufig nach unfairen Gerichtsverfahren und auch für Straftaten, die im Völkerrecht deutlich unterhalb der Schwelle der “schwersten Verbrechen” liegen, wie z.B. Drogendelikte. Die Mehrheit der 2015 hingerichteten Personen war wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Todesurteile ergingen auch für Mord und vage definierte Anklagen wie “Feindschaft zu Gott”.“
„In den Todeszellen saßen weiterhin zahlreiche zum Tatzeitpunkt minderjährige Straftäter. Einige erhielten – gemäß der neuen Leitlinien zur Bestrafung jugendlicher Straftäter im islamischen Strafgesetzbuch von 2013 – ein Wiederaufnahmeverfahren und wurden erneut zum Tode verurteilt. Nach Kenntnis von Amnesty International wurden 2015 mindestens drei jugendliche Straftäter durch den Strang hingerichtet: Javad Saberi am 15. April, Samad Zahabi am 5. Oktober und Fatemeh Salbehi am 13. Oktober. Menschenrechtsgruppen berichteten, dass ein weiterer jugendlicher Straftäter, der afghanische Staatsbürger Vazir Amroddin, im Juni oder Juli hingerichtet wurde.“